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GEG UND NEUERUNGEN ZUR ANRECHNUNG ERNEUERBARER ENERGIEN
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Mit dem neuen “Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze” werden das frühere Energieeinspargesetz (und hierin die EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammengeführt. Mit dem neuen am 01.11.2020 in Kraft getretenen Gesetz ändern sich Anforderungen und Nachweise. So entfällt nicht nur die Wärmeschutzanforderung des gebäudetypologischen Transmissionswärmeverlustes für Wohngebäude, sondern ändern sich eine Reihe von Regelungen bezüglich der Anrechnung Erneuerbarer Energien.
Erfreulich im Sinne einer noch lange nicht eingeleiteten „Energiewende“ ist, dass regenerativ erzeugter Strom über den monatlichen Strombedarf des Gebäudes hinaus bis zu einer bestimmten Grenze in Abzug gebracht werden darf.
Das Seminar gibt einen kurzen Überblick über wesentliche Neuerungen des Gesetzes und beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit den nachweistechnischen Konsequenzen. Insbesondere werden die praktischen Nachweiswege in Bezug auf Erneuerbaren Energien im Hinblick auf die im Gesetz geforderten Pflichtanteile beschrieben und an Beispielen erläutert.
Inhalte:
- Nebenanforderungen für Wärmepumpen
- Änderungen für Fern- und Nahwärmenetze
- die Berücksichtigung von Ersatzmaßnahmen bei fehlenden erneuerbaren Energien.
Methodik: Online-Live-Seminar mit Frage- und Antwortmöglichkeiten
Zielgruppe: Planer, die sich vertieft mit erneuerbaren Energien beschäftigen möchten.
Anerkennung: Die Online-Seminare sind bundesweit bei allen Architekten- und Ingenieurkammern gemäß der jeweils gültigen Fortbildungsordnung akkreditiert, sofern Online-Weiterbildung anerkannt wird und Fortbildungsordnungen in den jeweiligen Bundesländern bestehen.
Referenten: Dipl.-Ing. Arch. Stefan Horschler
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